Anti-Geldwäsche-Programm (AML) und Compliance-Verfahren

1. Unternehmensrichtlinie

1.1 Es ist die Politik von RSP Entertainment N.V. (das "Unternehmen"), Geldwäsche und alle Aktivitäten, die Geldwäsche oder die Finanzierung terroristischer oder krimineller Aktivitäten fördern, zu verbieten und aktiv zu verhindern. Das Unternehmen ist bestrebt, alle anwendbaren Anforderungen der in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, geltenden Gesetze einzuhalten, um die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

1.2 Das Unternehmen ist von Curacao eGaming lizenziert und reguliert, um Fernspiele über das Internet gemäß dem Nationalen Dekret vom 18. August 1998 Nr. 14 anzubieten. Gemäß den von Curaçao herausgegebenen Lizenzbedingungen muss das Unternehmen angemessene Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass seine Systeme zum Zwecke der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder anderer krimineller Aktivitäten verwendet werden.

2. Ziel der Politik

2.1 Das Unternehmen ist fest entschlossen, stets wachsam gegen Geldwäsche vorzugehen und die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen, um Risiken wie das Reputationsrisiko, das Rechtsrisiko und das regulatorische Risiko zu minimieren und zu steuern. Sie bekennt sich auch zu ihrer sozialen Pflicht, schwere Straftaten zu verhindern und den Missbrauch ihrer Systeme zur Förderung dieser Straftaten zu unterbinden.

2.2 Das Unternehmen wird sich bemühen, sich auf nationaler und internationaler Ebene über alle Initiativen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu informieren. Sie verpflichtet sich, die Organisation und ihre Operationen jederzeit zu schützen und ihren Ruf und allesamt vor der Bedrohung durch Geldwäsche, die Finanzierung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten zu schützen.

2.3 Die Richtlinien, Verfahren und internen Kontrollen des Unternehmens sollen die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln, Richtlinien und Vorschriften gewährleisten, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass geeignete Richtlinien, Verfahren und interne Kontrollen vorhanden sind.

3. Programm zur Spieleridentifikation

3.1 Das Unternehmen wird angemessene Schritte unternehmen, um die Identität einer Person festzustellen, für die es seinen Dienst anbieten soll (im Folgenden "Spieler"). Zu diesem Zweck sieht das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft vorgesehene Verfahren zur Registrierung von Spielern das Due Diligence-Verfahren vor, das vor der Eröffnung eines Benutzerkontos durchgeführt werden muss.

3.2 Das Unternehmen wird jederzeit eine sichere Online-Liste aller registrierten Spieler führen und Informationen und Dokumente werden gemäß den geltenden Datenschutzverpflichtungen aufbewahrt.

3.3 Das Unternehmen sammelt von jedem Spieler, der ein Konto eröffnet, bestimmte Mindestinformationen zur Spieleridentifikation. Das Unternehmen akzeptiert nicht, anonyme Konten oder Konten mit fiktiven Namen zu eröffnen, sodass der wahre wirtschaftliche Eigentümer nicht bekannt ist. Die erforderlichen Informationen umfassen mindestens:

  • Geburtsdatum des Spielers (dies zeigt, dass der Spieler über achtzehn (18) Jahre alt ist);
  • Vor- und Nachnamen des Spielers;
  • Wohnort des Spielers;
  • Gültige E-Mail-Adresse des Spielers; und
  • Benutzernamen und Passwort des Spielers.

3.4 Dokumente zur Überprüfung der erhaltenen Identitätsinformationen werden vom Spieler angefordert, wenn ein Risiko oder eine Unsicherheit in Bezug auf die bereitgestellten Informationen besteht, und zwar vor einer Zahlung von mehr als EUR 3.000 pro Gelegenheit oder wenn Zahlungen auf das Konto mit einem Überschuss von EUR 3.000 vorgenommen werden. Diese Unterlagen müssen, soweit dies nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen zulässig ist, Folgendes enthalten:

  • Eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes;
  • Nachweis der Adresse;

3.5 Das Unternehmen kann die Verwendung von Belegen durch andere Mittel ergänzen, die Folgendes umfassen können:

  • Unabhängige Überprüfung der Identität des Spielers durch Vergleich der vom Spieler bereitgestellten Informationen mit Informationen, die von einer Meldestelle, einer öffentlichen Datenbank oder einer anderen Quelle stammen;
  • Überprüfung von Referenzen bei Finanzinstituten; oder
  • Erhaltung des Finanzberichts.

3.6 Das Unternehmen informiert relevante Spieler darüber, dass das Unternehmen Identifikationsinformationen anfordern kann, um ihre Identität zu überprüfen.

3.7 Jeder Mitarbeiter des Unternehmens, der Kenntnis von einer Ungewissheit in Bezug auf die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der bereitgestellten Spielerinformationen erlangt, hat die AML-Compliance-Person unverzüglich zu benachrichtigen, die die Materialien prüft und feststellt, ob eine weitere Identifizierung erforderlich ist und ob ein Bericht an die zuständigen Behörden zu senden ist.

3.8 Wenn ein potenzieller oder bestehender Spieler die Bereitstellung der oben beschriebenen Informationen auf Anforderung ablehnt oder scheint, absichtlich irreführende Informationen geliefert zu haben, wird das Unternehmen kein neues Konto eröffnen und nach Abwägung der damit verbundenen Risiken die Schließung eines bestehenden Kontos in Betracht ziehen. In beiden Fällen wird die AML-Compliance-Person benachrichtigt, damit bestimmt werden kann, ob ein Bericht an die zuständigen Behörden gesendet werden soll.

3.9 Wurde es festgestellt, dass ein Spieler versucht, an einer kriminellen oder rechtswidrigen Handlung teilzunehmmen oder hat daran teilgenommen, ergreift das Unternehmen die entsprechenden Maßnahmen, um das Konto des Spielers sofort einzufrieren.

3.10 Wenn sich wesentliche persönliche Informationen eines Spielers ändern, werden Überprüfungsdokumente angefordert.

4. Kontinuierliche Due Diligence von Transaktionen

4.1 Das Unternehmen wird die Kontotätigkeit mit besonderer Aufmerksamkeit und nach Möglichkeit im Hinblick auf Hintergrund und Zweck komplexerer oder umfangreicher Transaktionen sowie Transaktionen überwachen, bei denen aufgrund ihrer Natur ein Zusammenhang mit Geldwäsche oder der Finanzierung des Terrorismus besonders wahrscheinlich ist.

4.2 Die Überwachung erfolgt nach folgenden Methoden: Transaktionen werden automatisch überwacht und täglich auf alle Transaktionen über 1000 EURO überprüft, zusammen mit allen Details der Benutzer, die diese Transaktionen durchführen. Für die Bestimmung der Person, die die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen gewährleistet, können Dokumente erforderlich sein.

4.3 Die AML-Compliance-Person ist für diese Überwachung verantwortlich, sie überprüft alle vom Überwachungssystem festgestellten Aktivitäten, stellt fest, ob zusätzliche Schritte erforderlich sind, dokumentiert, wann und wie diese Überwachung durchgeführt wird, und meldet verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden.

4.4 Parameter, die auf eine mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen, sind unter anderem:

  • Überweisungen von/zu Orten des Finanzgeheimnisses oder Orten mit hohem Risiko ohne ersichtlichen Grund.
  • Viele kleine, eingehende Überweisungen oder Einzahlungen mit Schecks und Zahlungsanweisungen.
  • Drahtaktivität, die ungeklärt ist, sich wiederholt, ungewöhnlich groß ist oder ungewöhnliche Muster aufweist oder keinen offensichtlichen spezifischen Zweck hat.

4.5 Wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens verdächtige Aktivitäten feststellt, benachrichtigt er die AML-Compliance-Person. Die AML Compliance Person bestimmt, ob und wie die Angelegenheit weiter untersucht werden soll. Dies kann das Sammeln zusätzlicher Informationen intern oder aus Quellen Dritter, das Kontaktieren der Regierung, das Sperren des Kontos und/oder das Einreichen eines Berichts umfassen.

4.6 Das Unternehmen akzeptiert keine Barzahlungen oder nicht elektronischen Zahlungen von Spielern. Einzahlungen von Spielern können nur mit einer der folgenden Methoden vorgenommen werden: Kreditkarten, Debitkarten, elektronischer Transfer, Überweisungsschecks und jede andere von der Gesellschaft oder den jeweiligen Aufsichtsbehörden genehmigte Methode.

4.7 Das Unternehmen überweist Gewinne oder Rückerstattungen nach Möglichkeit nur an denselben Weg, von dem aus die Gelder stammen.

4.8 Sofern das Unternehmen einen Dritten zur Verarbeitung und Aufzeichnung von Zahlungen an und von Spieler und Konten einsetzt, wird das Unternehmen nach besten Kräften sicherstellen, dass der Dienstleister über Transaktionsüberwachungssysteme verfügt, die eine Überprüfung der Transaktionen gemäß diesen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ermöglichen. Die AML-Compliance-Person ist dafür verantwortlich, die entsprechende Servicevereinbarung mit dem Serviceanbieter zu überprüfen, um die Angemessenheit der Vereinbarung sicherzustellen.

4.9 Aufzeichnungen über die Finanztransaktionen werden in Übereinstimmung mit den Datenschutz- und Aufbewahrungsvorschriften in der geltenden Gerichtsbarkeit von Curaçao geführt.

5. Verdächtige Transaktionen und Anmeldung

Die AML-Compliance-Person meldet alle verdächtigen Transaktionen (einschließlich Einzahlungen und Überweisungen), die von einem oder über ein Spielerkonto mit einem Guthaben von 1.000 EUR oder mehr (einzeln oder insgesamt) durchgeführt oder versucht wurden, von denen die AML-Compliance-Person weiß, vermutet oder einen Grund zu der Vermutung hat:

5.1 Der Spieler steht auf einer Liste von Personen, von denen angenommen wird, dass sie mit Terrorismus in Verbindung stehen, oder auf einer Sanktionsliste;

5.2 Bei der Transaktion handelt es sich um Mittel, die aus illegalen Aktivitäten stammen oder dazu bestimmt sind oder durchgeführt werden, um Mittel oder Vermögenswerte, die aus illegalen Aktivitäten stammen, im Rahmen eines Plans zur Verletzung oder Umgehung von Gesetzen oder Vorschriften oder zur Vermeidung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften zur Meldung von Transaktionen zu verbergen oder zu verschleiern;

5.3 Die Transaktion hat keinen gewöhnlichen rechtmäßigen Zweck oder entspricht nicht der Art, mit der sich der Spieler normalerweise befassen sollte. Nach Überprüfung des Hintergrunds, des möglichen Zwecks der Transaktion und anderer Tatsachen ist uns keine vernünftige Erklärung für die Transaktion bekannt; oder

5.4 Die Transaktion beinhaltet die Nutzung des Unternehmens, um kriminelle Aktivitäten zu erleichtern.

6. Trainingsprogramme

6.1 Das Unternehmen wird unter der Leitung der AML Compliance Person und der Geschäftsleitung eine fortlaufende Schulung der Mitarbeiter entwickeln. Die Schulung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie gründet sich auf der Unternehmensgröße, der Spielerbasis und den Ressourcen des Unternehmens und wird bei Bedarf aktualisiert, um neuen rechtlichen Entwicklungen im Gesetz widerzuspiegeln.

6.2 Die Schulung umfasst mindestens Folgendes:

  • wie man rote Fahnen und Anzeichen von Geldwäsche erkennt, die im Laufe der Pflichten der Arbeitnehmer entstehen;
  • was zu tun ist, wenn das Risiko erkannt wurde? (einschließlich wie, wann und an wen ungewöhnliche Spieleraktivitäten oder andere rote Flaggen zur Analyse eskaliert werden sollen);
  • welche Rollen haben die Mitarbeiter in den Compliance-Bemühungen des Unternehmens und wie führen sie diese durch;
  • die Richtlinie des Unternehmens zur Aufbewahrung von Unterlagen;
  • die disziplinarischen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften.